
Wenn Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung die Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf jährlich bis zu 3.539 € Budget (ehemals Kurzzeit- und Verhinderungs-pflege).
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Ihr BetreuungsPartner
Christoph Gotthilf
Tel. 02182 - 88 39 89 0
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